Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen
für „focus:Revit" – Revit Add-ins / Software-Lizenzen (B2B) — Stand: 01.05.2026
1. Anbieter, Geltungsbereich, B2B-only
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software „focus:Revit" einschließlich Add-ins, Installer, Updates, Dokumentation, Account-Portal, Lizenzprüfung und ggf. weiterer Online-Funktionen zwischen Sven Schulte, Weitmarer Straße 80, 44795 Bochum, E-Mail: info@focusrevit.com, („Anbieter") und dem Kunden („Kunde").
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von Bestellung, Installation und Nutzung ausgeschlossen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand, Autodesk-Bezug
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software im vertraglich vereinbarten Umfang zur Nutzung bereit. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die Produktbeschreibung, das Bestellformular, das Kundenkonto und diese AGB.
2.2 Die Software ist ein Zusatzmodul für Autodesk Revit. Autodesk ist nicht Vertragspartner. Die Nutzung von Autodesk Revit selbst richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen von Autodesk. Diese AGB ändern, ersetzen oder erweitern die Autodesk-Bedingungen nicht.
2.3 Die Funktionsfähigkeit der Software kann von unterstützten Revit-Versionen, Autodesk-Änderungen, Drittsoftware, Systemumgebung, Rechteverwaltung, Netzwerkkonfiguration und sonstigen äußeren Faktoren abhängen, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
3. Vertragsschluss, Registrierung, B2B-Bestätigung
3.1 Je nach Produkt kann eine Registrierung oder ein Kundenkonto erforderlich sein.
3.2 Der Kunde bestätigt im Bestell-, Registrierungs- oder Installationsprozess verbindlich, als Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht als Verbraucher (§ 13 BGB) zu handeln.
3.3Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft anzufordern, z. B. Firmenangaben, USt-IdNr., Website, Bestell-E-Mail-Domain oder Handels-/Berufsinformationen. Bis zur Klärung kann der Anbieter Leistungen verweigern, einschränken oder sperren.
3.4 Stellt sich nachträglich heraus, dass entgegen Ziffer 3.2 als Verbraucher gehandelt wurde oder unzutreffende Angaben gemacht wurden, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung und Sperrung berechtigt; gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
4. Testphase, Abonnement, Zahlungsablauf
4.1 Soweit angeboten, kann der Kunde die Software zunächst für 14 Tage im Rahmen einer unentgeltlichen Testphase nutzen. Für die Testphase ist keine Eingabe eines Zahlungsmittels erforderlich.
4.2 Die Testphase endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer. Sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
4.3 Nach Ablauf der Testphase kann der Kunde im Kundenkonto ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Erst mit der gesonderten Buchung eines Abonnements und Eingabe der dafür erforderlichen Zahlungsdaten kommt eine zahlungspflichtige Vertragsbeziehung zustande.
4.4 Der Anbieter ist berechtigt, Testzugänge bei Missbrauch, Mehrfachnutzung unter Umgehung des Testzwecks oder Verstößen gegen diese AGB vorzeitig zu sperren.
4.5 Unentgeltliche Test-, Beta-, Vorschau- oder Coming-soon-Versionen können funktional eingeschränkt, fehlerbehaftet oder jederzeit geändert, deaktiviert oder beendet werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung, Produktivnutzung, Support, Fehlerbehebung oder Überführung in ein kostenpflichtiges Produkt besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.6 Die Nutzung solcher Versionen erfolgt zu Evaluierungszwecken. Der Kunde darf sie nicht ohne vorherige eigene Prüfung in produktiven Projekten einsetzen.
5. Leistungen, Updates, Support
5.1 Der Anbieter schuldet die in der Produktbeschreibung beschriebene Funktionalität der jeweils bereitgestellten Version.
5.2 Updates und Upgrades können insbesondere zur Fehlerbehebung, Sicherheitsverbesserung, Kompatibilitätsanpassung oder Weiterentwicklung bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen oder eine bestimmte Weiterentwicklung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
5.3 Voller Support, einschließlich Fehleranalyse, Fehlerbehebung, Kompatibilitätsanpassungen und regulärer Update-Unterstützung, wird ausschließlich für die drei zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellsten, allgemein verfügbaren Autodesk-Revit-Versionen geleistet.
5.4 Für ältere Revit-Versionen kann die Software weiterhin lauffähig sein. Ein Anspruch auf Fehlerbehebung, Kompatibilitätsanpassungen, Updates oder Support besteht hierfür jedoch nicht.
5.5 Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet der Anbieter weder eine bestimmte Reaktionszeit noch eine jederzeitige Verfügbarkeit noch eine unterbrechungs-, fehler- oder absturzfreie Nutzung der Software.
5.6 Der Anbieter kann die Software, einzelne Funktionen, technische Schnittstellen, Lizenzmechanismen oder Online-Funktionen ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich oder zumutbar ist, insbesondere zur Fehlerbehebung, Sicherheit, Kompatibilität mit Autodesk Revit, Anpassung an technische oder rechtliche Anforderungen, Missbrauchsprävention oder Weiterentwicklung.
5.7 Wesentliche Änderungen, die die vertraglich vereinbarte Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird der Anbieter dem Kunden rechtzeitig mitteilen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6. Lizenz, Seats, zulässige Nutzung
6.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.
6.2 Soweit ein Seat-Modell vereinbart ist, darf pro gebuchtem Seat jeweils nur ein Nutzer bzw. Arbeitsplatz gleichzeitig auf die lizenzierte Funktion zugreifen. Die technische Umsetzung kann insbesondere über Login, Token, Heartbeat oder vergleichbare Lizenzmechanismen erfolgen.
6.3 Überschreitet der Kunde die gebuchte Seat-Anzahl oder umgeht Lizenzmechanismen, ist der Anbieter berechtigt, zusätzliche Sitzungen zu blockieren, die Nutzung zu sperren und/oder die vertragsgemäße Vergütung nachzuberechnen.
6.4 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde hat organisatorisch sicherzustellen, dass keine unbefugte Nutzung erfolgt.
6.5 Die Software kann sich zur Aktivierung, Lizenzprüfung, Missbrauchsprävention, Bereitstellung von Online-Funktionen, Abruf von Berechtigungen, Fehlerdiagnose sowie zur Prüfung oder Bereitstellung von Updates regelmäßig mit Servern des Anbieters verbinden.
6.6 Bestimmte Funktionen können ohne Internetverbindung, gültiges Kundenkonto, gültige Lizenz oder erfolgreiche Lizenzprüfung nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugriff auf lizenzpflichtige Funktionen technisch zu beschränken, wenn keine gültige Berechtigung vorliegt.
6.7 Der Kunde ist für sämtliche Handlungen seiner Mitarbeiter, Administratoren, Auftragnehmer und sonstigen autorisierten Nutzer verantwortlich, die über das Kundenkonto, eine dem Kunden zugeordnete Lizenz oder einen gebuchten Seat auf die Software zugreifen, soweit diese Handlungen dem Kunden zuzurechnen sind. Der Kunde stellt sicher, dass autorisierte Nutzer die Software nur im vertraglich zulässigen Umfang nutzen und die Vorgaben dieser AGB einhalten.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde sorgt für eine geeignete technische Umgebung, insbesondere für kompatible Revit-Versionen, ausreichende Rechte, Netzwerkanbindung, Tests in eigener Umgebung sowie angemessene Datensicherung und Projekt-/Modell-Backups.
7.2 Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung, Freigabe und Verwendung der mit Hilfe der Software erzeugten oder beeinflussten Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich. Die Software ersetzt keine eigenständige Projektprüfung, Qualitätssicherung oder Datensicherung.
7.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Software missbräuchlich zu nutzen, insbesondere Lizenzmechanismen zu umgehen, Zugangsdaten weiterzugeben, die Software unbefugt Dritten zugänglich zu machen oder die Software zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zu reverse engineeren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.
7.4 Die Software ist ein Hilfswerkzeug zur Unterstützung von BIM-, Planungs-, Modellierungs-, Prüf- und Darstellungsprozessen. Sie ersetzt keine fachliche Prüfung, keine Projektverantwortung, keine Kollisionsprüfung, keine Planfreigabe, keine Qualitätssicherung und keine eigenständige Beurteilung durch qualifiziertes Fachpersonal.
7.5 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche durch die Software erzeugten, geänderten oder beeinflussten Ergebnisse vor produktiver Verwendung, Weitergabe, Veröffentlichung oder Ausführung fachlich und technisch zu prüfen.
8. Preise, Zahlung, Stripe, Verlängerung
8.1 Preise, Abrechnungsintervall und Laufzeit des kostenpflichtigen Abonnements ergeben sich aus dem Bestellprozess oder Kundenkonto.
8.2 Die Zahlungsabwicklung kann über Stripe oder einen anderen Zahlungsdienstleister erfolgen. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen, soweit dies für die Zahlungsabwicklung erforderlich ist.
8.3 Bei Zahlungsverzug oder fehlgeschlagener Zahlung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software oder zu Online-Funktionen bis zum Ausgleich offener Forderungen vorübergehend zu sperren.
8.4 Der Anbieter kann Preise für zukünftige Verlängerungszeiträume mit angemessener Vorankündigung anpassen. Bereits bezahlte Zeiträume bleiben unberührt.
9. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
9.1 Kostenpflichtige Abonnements laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich automatisch um den jeweils vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug, Missbrauch, Umgehung der Lizenzprüfung oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB.
9.3 Nach Vertragsende enden die Nutzungsrechte. Der Anbieter kann Zugänge, Online-Funktionen und Accounts deaktivieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Abwicklungspflichten entgegenstehen.
9.4 Nach Vertragsende hat der Kunde die Nutzung der betroffenen Softwarefunktionen einzustellen und, soweit technisch zumutbar, nicht mehr benötigte lokale Installationen, Lizenzdateien oder Zugangsdaten zu entfernen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
10. Gewährleistung
10.1 Es gilt das gesetzliche Mängelrecht mit den nachfolgenden B2B-Modifikationen.
10.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und den Anbieter bei der Analyse und Nacherfüllung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
10.3 Der Anbieter kann nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Workaround, Update oder einen sonstigen gleichwertigen Lösungsweg nacherfüllen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte im Rahmen dieser AGB.
10.4 Keine Gewähr besteht für Mängel oder Störungen, die auf unsachgemäße Nutzung, Fehlbedienung, fehlende Backups, Änderungen der Systemumgebung, Revit- oder Drittsoftware-Updates, inkompatible IT-Umgebungen oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.
11. Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3 Die Haftung nach Ziffer 11.2 ist je Schadensfall begrenzt auf die vom Kunden für den betroffenen Vertrag in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich gezahlten Entgelte; bei unentgeltlichen Testphasen ist die Haftung auf EUR 100 begrenzt.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Projektverzögerungen, Betriebsunterbrechungen, Wiederherstellungskosten und Datenverluste, soweit nicht ein Fall der Ziffer 11.1 oder 11.2 vorliegt.
11.5 Für Datenverlust haftet der Anbieter nur insoweit, als der Kunde den Verlust auch bei ordnungsgemäßer und angemessener Datensicherung nicht hätte vermeiden können. Der Kunde bleibt für regelmäßige und ausreichende Backups verantwortlich.
11.6 Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software in jeder Projektkonstellation, mit jeder Fremdsoftware, jedem Add-in oder jeder kundenseitigen IT-/Sicherheitsumgebung fehlerfrei zusammenarbeitet.
12. Schutzrechte, Open Source, Referenzen
12.1 Der Anbieter behält sämtliche Rechte an der Software, am Quell- und Objektcode, an Dokumentationen, Designs, Kennzeichen, Know-how und sonstigen Arbeitsergebnissen. Der Kunde erhält ausschließlich die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
12.2 Soweit Open-Source-Komponenten enthalten sind, gelten für diese vorrangig deren jeweilige Lizenzbedingungen.
12.3 Eine Referenznennung des Kunden mit Name oder Logo erfolgt nur nach gesonderter Freigabe des Kunden.
12.4 Übermittelt der Kunde dem Anbieter Ideen, Vorschläge, Fehlerberichte, Verbesserungshinweise oder sonstiges Feedback zur Software, darf der Anbieter dieses Feedback unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Verbesserung, Weiterentwicklung und Vermarktung der Software verwenden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Feedback umzusetzen oder gesondert zu vergüten.
12.5 Der Kunde soll keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten übermitteln, soweit diese für das Feedback nicht erforderlich sind.
13. Datenschutz, Telemetrie, Produktanalyse
13.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
13.2 Zur Bereitstellung der Software, Lizenzverwaltung, Missbrauchsprävention, Fehleranalyse, Support, Produktverbesserung und internen betriebswirtschaftlichen Auswertung kann der Anbieter Nutzungs- und Produktanalysedaten verarbeiten, insbesondere Login-Zeitpunkte, Lizenzstatus, Revit-Version, Add-in-Version, genutzte Funktionen/Tools, Nutzungsintensität, technische Fehler- und Diagnoseinformationen, Unternehmensbezug des Accounts sowie gegebenenfalls grobe standortbezogene Informationen.
13.3 Eine Weitergabe solcher Daten an Dritte zu deren eigenen Werbe- oder Analysezwecken erfolgt nicht. Hiervon unberührt bleibt die Einbindung von Auftragsverarbeitern und Zahlungsdienstleistern sowie gesetzliche Offenlegungspflichten.
13.4 Übermittelt der Kunde Daten seiner Mitarbeiter oder sonstigen Nutzer, stellt der Kunde sicher, dass er hierzu berechtigt ist und die betroffenen Personen im erforderlichen Umfang informiert wurden.
14. Vertraulichkeit
14.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere nicht öffentlich bekannte technische, wirtschaftliche oder projektbezogene Informationen, Lizenzdaten, Zugangsdaten, nicht veröffentlichte Produktinformationen sowie als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen.
14.2 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, Bochum.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.4 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vertragsverlängerungen ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde rechtzeitig vor Beginn des neuen Verlängerungszeitraums informiert wird. Widerspricht der Kunde der Änderung oder kündigt er das Abonnement vor Beginn des neuen Verlängerungszeitraums, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums fort.
Stand: 01.05.2026